Verlängerung der Durchführungsfrist der Innenstadtsanierung bis Ende 2029

Der Rat der Stadt Bad Fallingbostel hat in seiner Sitzung am 18.12.2023 die Verlängerung der Durchführungsfrist der Innenstadtsanierung beschlossen. Die Laufzeit wurde um fünf Jahre verlängert und endet nun Ende 2029.

Dadurch wird die Möglichkeit erweitert die städtebaulichen Ziele aus dem jüngst fortgeschriebenen Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) weiter im Rahmen der Städtebauförderung zu verfolgen und umzusetzen.

Das Sanierungsgebiet wurde nicht verändert.

Die aktuelle Satzung ist am 21.12.2023 in Kraft getreten und kann hier eingesehen werden.

Das Verfahren wird weiterhin im sogenannten umfassenden Verfahren durchgeführt. Das bedeutet, dass folgendes gemäß § 144 BauGB einer sanierungsrechtlichen Genehmigung unterliegt:

  • Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Abbruch einer baulichen Anlage
  • Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen (hierunter fallen z.B. auch Dach- und Fassadenarbeiten, Veränderungen an Fenstern und Türen, Erneuerung von Bädern, Heizungsanlagen etc., Änderungen am Wohnungsgrundriss oder Veränderung des Wohnumfeldes)
  • Miet- und Pachtverträge über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks oder Gebäudes mit einer befristeten Laufzeit von mehr als einem Jahr
  • Rechtsgeschäftliche Veräußerung von Grundstücken / Wohnungseigentum etc. sowie die Bestellung und Veräußerung von Erbbaurechten
  • Grundbuchliche Belastung von Grundstücken / Wohnungseigentum etc. (u. a. Grundschuldbestellungen, Eintragung von Grunddienstbarkeiten)
  • Schuldrechtliche Verträge, durch die eine Verpflichtung zu einem der beiden vorgenannten Rechtsgeschäfte begründet wird
  • Begründung, Änderung oder Aufhebung von Baulasten
  • Jede Veränderung der Grundstücksgrenzen (Grundstücksteilungen oder -vereinigungen, Flurstückszerlegungen)

Die Genehmigung ist vor Beginn der Maßnahme zu beantragen. Bei Abschluss von Grundstückskaufverträgen ist der beurkundende Notar zur Antragstellung berechtigt.

Durch die Verlängerung der Laufzeit profitieren auch private Bauvorhaben (Modernisierung  und Instandsetzung im Bestand) von der Möglichkeit bezuschusst zu werden bzw. erhöht nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) abgeschrieben zu werden. Weitere Informationen zu den Vorteilen für private Bauherren im Sanierungsgebiet liefert der vorstehende Artikel. 

Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und erhöhte Abschreibung

Mit Aufnahme des Gebietes in die Städtebauförderung und Beschluss der Satzung im Jahr 2014, können durch den Rat der Stadt Bad Fallingbostel Fördermittel auch für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden im Sanierungsgebiet eingesetzt werden.

Die grundlegenden Festlegungen der Förderung für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden werden in einer von der Stadt beschlossenen Richtlinie geregelt. Zum 01.01.2024 ist eine novellierte Fassung der Richtlinie in Kraft getreten.  Die Richtlinie und ihr Geltungsbereich kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Richtlinie Mod.-Inst.

Zudem oder auch ausschließlich können Eigentümer eines im Sanierungsgebietes gelegenen Grundstückes erhöhte Abschreibungen gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. 

Wichtig ist, dass mit dem  Vorhaben noch nicht begonnen worden ist. Voraussetzung für die Förderung und die erhöhte Abschreibung ist eine zwischen Stadt und Eigentümer geschlossene vertragliche Vereinbarung vor Baubeginn. 

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin:

NLG mbH
Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Bad Fallingbostel
Herr Martin Wittenberg
04131 9503-27
martin.wittenberg@nlg.de 

Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) und des Einzelhandelskonzeptes

Mit dem Abzug der britischen Streitkräfte aus Bad Fallingbostel im Jahr 2014 gingen erhebliche Nachteile für die Stadt, insbesondere durch Kaufkraftverlust für den städtischen Einzelhandel und damit eines drohenden Attraktivitätsverlustes der Innenstadt, einher. Daher erhielt die Stadt die Chance,  mit dem Gebiet „Innenstadt“ in das Städtebauförderungsprogramm  „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ – heute „Lebendige Zentren“ – , aufgenommen zu werden. 

Voraussetzung für die Aufnahme war das Vorhandensein eines ISEK. Zu diesem Zeitpunkt verfügte die Stadt über ein „Einzelhandelskonzept“, ein „städtebauliches Handlungskonzept“ und ein „Konzept Stadtstraßenumbau“. Inhaltlich fehlte noch die Auseinandersetzung mit dem Thema Wohnungswirtschaft, welche anschließend durch Erstellung eines ergänzenden Konzeptes geleistet wurde. Diese Einzelbausteine stammen aus den Jahren 2013 und 2015. Bis auf das „Konzept Stadtstraßenumbau“, welches vollständig umgesetzt wurde, sind die übrigen Bausteine des ISEK fortschreibungsbedürftig.

Heute kann man die Folgen des Britenabzugs evaluieren, darüber hinaus haben sich einige Rahmenbedingungen geändert und es sind Entwicklungen eingetreten, die eine Neubewertung des Zielaussagen der ISEK-Bausteine erforderlich machen. Zur besseren Lesbarkeit und der Klarstellung wurden die einzelnen Bausteine im Rahmen der Fortschreibung redaktionell zusammengefasst.

Nachfolgend können beide aktuellen Konzepte heruntergeladen werden:

Einzelhandelskonzept 2023

ISEK 2023

Sanierungsgebiet „Bad Fallingbostel – Innenstadt“

Über das Sanierungsverfahren „Innenstadt“

Die Stadt Bad Fallingbostel hat im Bereich der Innenstadt sogenannte Vorbereitende Untersuchungen im Rahmen eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes zur Feststellung der städtebaulichen Sanierungsbedürftigkeit durchführen lassen. Nachdem sich der Sanierungsverdacht erhärtet hatte, wurde ein Sanierungsgebiet nach den Vorschriften des Baugesetzbuches festgesetzt. Dort sollen Maßnahmen erfolgen, durch die städtebauliche Missstände behoben werden. Städtebauliche Missstände liegen mitunter vor, wenn ein Gebiet seine Aufgaben nicht mehr erfüllt, die ihm aufgrund von Lage und Funktion zugesprochen werden. Nach der Antragsstellung erfolgte die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Bundes und der Länder in die Programmkomponente „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Als Sanierungsträger und Treuhänder, der die Belange der Städtebauförderung bearbeitet, konnte die NLG, vertreten durch Herrn Martin Wittenberg, gewonnen werden.

Da die bisher vorliegenden Vorbereitenden Untersuchungen zwar die städtebaulichen Missstände treffend beschreiben aber noch keine konkrete Sanierungskonzeption beinhalten, wurde ein städtebaulicher Rahmenplan erstellt. In diesem werden Zielvorgaben, Rahmenbedingungen und Nutzungsansprüche durchleuchtet. Der Rahmenplan zeigt die Potenziale und Defizite auf, er prüft gleichsam die Machbarkeit  und bereitet die politische und öffentliche Konsensfindung vor. Er liefert Empfehlungen für die Attraktivierung und den Umbau des Stadtquartiers.

Der Rahemplan zeigt somit als Leitbild entsprechende Entwicklungsperspektiven auf. Schwerpunkte werden bei der aktiven Einbindung der Öffentlichkeit, bei der Stärkung der Versorgungsfunktion, bei der Identifizierung ortsbildprägender Gebäude, bei der Erarbeitung einer Gestaltungsrichtlinie und bei der Aufwertung des öffentlichen Raumes gesehen, wobei zum Teil auf bestehende Konzepte und Fachplanungen aufgebaut werden kann.

Mit der Erarbeitung des städtebaulichen Rahmenplans wurde die Planungsgruppe Puche aus Northeim beauftragt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und vor allem der Betroffenen im Sanierungsgebiet genießt eine hohe Priorität während der Planerstellung. So fand am 15. Dezember 2016 eine öffentliche Auftaktveranstaltung im Ratssaal statt. Am 10. Januar folgte eine Ortsbegehung mit anschließender erster Sitzung des Sanierungsbeirates zum Thema Architektur und Stadtbildpflege.

Eckdaten zum Sanierungsgebiet „Bad Fallingbostel – Innenstadt“ und Rechtsfolgen des Verfahrens

Sanierungsgebiet „Innenstadt“

Ziele der Sanierung:

  • Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse;
  • Nutzungsverbesserung von Brachen und minder genutzter bzw. leerstehender Bausubstanz;
  • Aufwertung öffentlicher Straßen, Wege, Plätze;
  • Erhalt und Verbesserung der Versorgungs- und Erholungsfunktion;
  • Attraktivitätssteigerung der Grün- und Freiraumstrukturen und Stärkung der Tourismusfunktion;
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualitäten;
  • Optimierung des ruhenden und fließenden Verkehrs;
  • Steigerung der wirtschaftlichen Entwicklung.

Sanierungsträger:

  • Niedersächsische Landgesellschaft mbH, Gemeinnütziges Unternehmen für die Entwicklung des ländlichen Raumes, Wedekindstraße 18, 21337 Lüneburg

Durchführungszeitraum:

  • 2014 bis mindestens 2023

Gesamtförderrahmen:

  • ca. 4,36 Mio. €

Mit Inkrafttreten der Sanierungssatzung „Innenstadt“ wird qua Baugesetzbuch (BauGB) ein zeitlich beschränktes Sonderrecht ausgelöst, das für alle Verfahrensbeteiligten und Betroffen gleichermaßen Anwendung findet. Dies gilt für die Stadt Bad Fallingbostel ebenso wie für die privaten Grundstückseigentümer, Geschäftsleute und auch Mieter. Das Gesetz verpflichtet die Stadt, dafür Sorge zu tragen, dass die Sanierungsziele in einer überschaubaren Zeit im öffentlichen wie im privaten Bereich verwirklicht werden.

 

Der Sanierungsbeirat

Der Sanierungsbeirat ist ein aus Bürgern, Verwaltung und Betroffenen zusammengesetztes Gremium, dass die Beteiligung am Prozess der Sanierung und die Berücksichtigung der Belange der Eigentümer, Mieter, Geschäftstreibenden unterstützt.


Die Aufgabe des Sanierungsbeirates ist es, sich mit Angelegenheiten zu befassen, die das Sanierungsgebiet mittelbar oder unmittelbar betreffen. Hierzu gehören zum Beispiel die Teilnahme an Planungsverfahren und die Erarbeitung von Vorschlägen und Maßnahmen. Des Weiteren spricht der Sanierungsbeirat Empfehlungen zu den Angelegenheiten aus, die im Zusammenhang mit der Sanierung stehen und im Rat und seinen Ausschüssen behandelt und beschlossen werden.


Die Sitzungen des Sanierungsbeirates fanden öffentlich statt. Zudem wurde zu jeder Sitzung ein Protokoll angefertigt, welches Ihnen zum Nachlesen zur Verfügung gestellt wird.

 

Satzung der Stadt Bad Fallingbostel über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

 

Downloads

Präsentation Freiraumworkshop
Protokoll_Sitzung_Sanierungsbeirat_2017_Januar_10
Protokoll_Sitzung_Sanierungsbeirat_2017_Feb_14
Präsentation Nutzungsstruktur
Protokoll_Sitzung_Sanierungsbeirat_2017_Maerz_10
Protokoll_Ortsbegehung_Sanierungsbeirat_2017_Januar_10
Präsentation SB Stadtbild
Präsentation Auftaktveranstaltung_Rahmenplan
Ergebnisbericht_VU_2014_11_06
Einzelhandelskonzept
Städtebauliches Handlungskonzept
Konzept Straßenumbau
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Bad Fallingbostel
Leitbild Bröschüre
Integriertes Klimaschutzkonzept - eBook
Städtebauliche Rahmenplan Innenstadt
Gestaltungsfibel Bad Fallingbostel - Innenstadt
Förderrichtlinie private Modernisierung- und Instandsetzungmaßnahmen
Sanierungssatzung "Innenstadt"