Förderprogramme im Sanierungsgebiet "Innenstadt"

Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und erhöhte Abschreibung

Mit Aufnahme des Gebietes in die Städtebauförderung und Beschluss der Satzung im Jahr 2014, können durch den Rat der Stadt Bad Fallingbostel Fördermittel auch für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden im Sanierungsgebiet eingesetzt werden.

Die grundlegenden Festlegungen der Förderung für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden werden in einer von der Stadt beschlossenen Richtlinie geregelt. Zum 01.01.2024 ist eine novellierte Fassung der Richtlinie in Kraft getreten.  Die Richtlinie und ihr Geltungsbereich kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Richtlinie Mod.-Inst.

Zudem oder auch ausschließlich können Eigentümer eines im Sanierungsgebietes gelegenen Grundstückes erhöhte Abschreibungen gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. 

Wichtig ist, dass mit dem  Vorhaben noch nicht begonnen worden ist. Voraussetzung für die Förderung und die erhöhte Abschreibung ist eine zwischen Stadt und Eigentümer geschlossene vertragliche Vereinbarung vor Baubeginn. 

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin:

NLG mbH
Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Bad Fallingbostel
Herr Martin Wittenberg
04131 9503-27
martin.wittenberg@nlg.de 

Verfügungsfonds

Neues Förderprogramm in Bad Fallingbostel aufgesetzt – Ideen zur Stärkung der Innenstadt gesucht 

Als ein Baustein des Stadtentwicklungsprojektes Sanierungsgebiet „Bad Fallingbostel – Innenstadt“ hat die Stadt Bad Fallingbostel den sog. „Verfügungsfonds“ vor kurzem ins Leben gerufen. Mit diesem Instrument aus der Städtebauförderung stehen jährlich Fördermittel zur Verfügung, um kleinere und nicht-kommerzielle Projekte, die zu einer Stärkung der Innenstadt beitragen, zu realisieren. Vordergründig ist das Ziel eine gemeinschaftliche Attraktivitätssteigerung der Innenstadt und deren positiven nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Gerade vor dem Hintergrund einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung ist es, gerade in diesen Zeiten von besonderer Bedeutung, die Innenstadt als Ort der Begegnung und des Lebens weiter zu stärken und zu profilieren.

Der Verfügungsfonds unterstützt dabei engagierte Gewerbetreibende, Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Vereine sowie kooperativ agierende Privatpersonen bei der Umsetzung ihrer Ideen mit einem finanziellen Zuschuss. So können durch den Fonds bis zu 50 Prozent der Kosten, die bei der Umsetzung der Projekte, Aktionen und Maßnahmen entstehen, finanziert werden. Jeder durch Eigenmittel eingesetzte Euro wird durch einen Euro aus dem Verfügungsfonds bezuschusst.

Thematisch ist die Brandbreite der potentiellen Projekte groß und reicht von Kultur und Kunst über Einzelhandel und Sport bis hin zum wahrnehmbaren Stadtbild.

Beispiele von geförderten Projekten aus anderen Kommunen sind u. a.: Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, Plakatierungen), Erneuerung von Werbeanlagen, Bepflanzungen, gestalterische Aufwertung von Eingangsbereichen der Innenstadt oder Kunst im öffentlichen Raum. 

Die Unterlagen zum Verfügungsfonds sind unten und beim Projektmanagement für die Sanierungsgebiete bei der Stadt Bad Fallingbostel erhältlich. Interessierte und potentielle Antragsstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, 

frühzeitig Kontakt mit dem Projektmanagement aufzunehmen, das Sie gerne bei der Projektkonkretisierung, der Antragsstellung sowie der Projektumsetzung berät und unterstützt.

Förderrichtlinie Verfügungsfonds

 

Stadt Bad Fallingbostel 
Fachbereich Bauen und Umwelt
Herr Thomas Rekowski 
Tel.: 05161 401 71 
E-Mail: thomas.rekowski@badfallingbostel.de

Niedersächsische Landgesellschaft mbH
Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Bad Fallingbostel
Herr Martin Wittenberg
Tel.: 04131 9503-27
E-Mail: martin.wittenberg@nlg.de